Lernende Personen schliessen eine berufliche Grundbildung meist im Alter von 18 oder 19 Jahren ab. Im Normalfall absolvieren die militärdienstpflichtigen Schweizer oder die freiwillig dienstleistenden Schweizerinnen die Rekrutenschule (RS) direkt nach ihrer ersten beruflichen Grundbildung.

Wo die berufliche Grundbildung zum Zeitpunkt des Beginns der RS noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Information beim Kreiskommando des Wohnortkantons der lernenden Person über die zur Verfügung stehenden Ausweichmöglichkeiten. Der Abschluss der beruflichen Erstausbildung sollte in jedem Fall Vorrang vor der militärischen Ausbildung haben. 

Das Merkblatt Berufliche Grundbildung und Militär behandelt die häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung und der militärischen Ausbildung beim Lehrbetrieb und der lernenden Person stellen.